Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungstechnik-Dienstleistungen von Fabian Skutta

§1 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden (im Folgenden "Veranstalter") und Fabian Skutta kommt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende, die Sach-, Personal- und Dienstleistungen von Fabian Skutta zum Gegenstand hat.

§2 Annullierung

Im Falle einer Annullierung tritt folgende Ersatzregelung in Kraft, sofern keine neue Absprache getroffen werden konnte:

Im Falle einer Annullierung behält sich Fabian Skutta vor, bereits entstandene Kosten aller Art in Rechnung zu stellen.

§3 Zustand der Mietsache

Die Mietsache wird dem Veranstalter in einwandfreiem, funktionstüchtigem und sicheren Zustand übergeben. Auf Wunsch erfolgt eine Überprüfung aller Einzelteile im Beisein des Veranstalters.

§4 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für die Mietsache vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe. Seine Haftung umfasst Schäden durch unsachgemäße Handhabung, groben Unfug, mutwillige Zerstörung, Diebstahl sowie Elementarschäden. Beschädigte oder fehlende Komponenten werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§5 Haftungsausschluss

Fabian Skutta haftet nicht für Gehör- und sonstige Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit den verliehenen Geräten entstehen.

§6 Veranstaltungsräumlichkeiten

Die Veranstaltungsräumlichkeiten müssen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sowie wetterfest (regen- und unwetterfest) sein. Bei Verzögerungen seitens des Veranstalters, die zu wirtschaftlichen Schäden führen, haftet dieser.

§7 GEMA-Gebühren

Der Veranstalter trägt eventuelle GEMA-Gebühren, die bei öffentlichen Veranstaltungen fällig werden.

§8 Beendigung der Dienstleistung

Mitarbeiter oder Subunternehmer von Fabian Skutta behalten sich das Recht vor, die Dienstleistung zu beenden, wenn die Sicherheit ihrer Person, der Materialien oder der Gäste nicht mehr gewährleistet ist und der Veranstalter keine Maßnahmen ergreift. In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Rückerstattung jeglicher Kosten oder Schadensersatz.

§9 Schadenshaftung

Der Veranstalter haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder mutwillig durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.

§10 Überarbeitung und Reinigung der Materialien

Nach der Veranstaltung prüft Fabian Skutta sämtliche Materialien auf Vollständigkeit, Funktion und Sauberkeit. Bei festgestellten Schäden, die auf den Veranstalter oder seine Gäste zurückzuführen sind, können die Kosten für die Instandsetzung in Rechnung gestellt werden.

§11 Datenschutz

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.